Die Staaten des Ancien Régime unterhielten überall im eigenen Land Kontrollstellen, an denen Zölle erhoben wurden.(Torzoll, Brückenzoll, Maut, Hafenzoll Straßenzoll, Kanalzoll u.a.m.) Sie erzielten damit zwar gesicherte Einkünfte, behinderten aber erheblich den freien Verkehr von Menschen, Waren und Dienstleistungen und schadeten damit dem Wohlstand ihrer Länder.
1791 schaffte Frankreich alle Binnenzölle ab und erhob nur noch an der Staatsgrenze Zoll. Bayern folgte dem Beispiel 1808. Preußen hatte 1818 alle Zollgrenzen innerhalb des preußischen Staates beseitigt und erhob nun nur an den Außengrenzen Zoll. Das war wegen der zahlreichen Exklaven anderer deutscher Staaten ein großes Problem, weil für diese bestimmte Güter ebenfalls vom preußischen Zoll abgeschöpft wurden. Man einigte sich schließlich darauf, dem Bevölkerungsanteil entsprechend die Zolleinnahmen zu verteilen und schloß Zollverträge mit anderen deutschen Staaten.
Gegenüber dem Bund kam es dadurch zum Konflikt, weil laut Bundesakte die Regelung der Zollfreiheit Bundessache war. Öffentlichkeit und Opposition erwarteten eine bundesweite Lösung. Die war aber durch den Interessengegensatz zwischen Preußen und Österreich blockiert.
Preußens Bestreben, ein einheitliches Zollgebiet mit den übrigen Staaten des deutschen Bundes außer Österreich zu bilden, konnte sich gegen ein konkurrierendes Projekt Österreichs, einen Zollverein der mitteldeutschen Staaten gegen Preußen zu bilden, durchsetzen. Die Vorteile auch für die eigene Wirtschaft überzeugten die Klein- und Mittelstaaten. Dem 1834 gegründeten Deutschen Zollverein gehörten 1848 Preußen, Bayern, Württemberg, Sachsen, Hessen-Darmstadt, Kurhessen, Luxemburg, die thüringischen Staaten, Nassau, Baden, Lippe und Braunschweig an.
Der Zollverein schuf bereits seit den 1830er Jahren ein einheitliches Zollgebiet, von dem nach und nach alle Beteiligten profitierten. Das wirtschaftliche Interesse stand im Vordergrund. Damit war noch keine Vorentscheidung in der Frage „großdeutsch versus kleindeutsch“ mit der Konsequenz des Ausschlusses Österreichs verbunden. Auch nach den Beitritten Hannovers (1854), Oldenburgs (1854), Mecklenburgs (1867) und Schleswig-Holsteins (1867) zum Deutschen Zollverein blieben Hamburg und Bremen noch bis 1888 Zollausland, während Luxemburg, auch nach der politischen Trennung 1866, bis 1919 Zollinland blieb.
Gerhard-Hermann Kuhlmann 26.1.2005 (Version 1.1)