Version 1.0 Gerhard - Hermann Kuhlmann, November 2005
Das Wehrpflichtgesetz vom 15. April 1905 legte die ununterbrochene Dienstpflicht in der preußischen Armee auf zwei Jahre fest. Wehrpflichtige mit einem höheren Schulabschluß dienten nur ein Jahr als „Einjährig-Freiwillige“. Sie mußten für ihren Unterhalt (Verpflegung und Bekleidung) selbst aufkommen. Aus einer vor Jahrzehnten gehörten Erzählung von Fritz erfuhr ich, daß er auch für den Unterhalt seines Militärpferdes in seinem Garderegiment in Berlin erheblich zur Kasse gebeten wurde.

In der Lippischen Tageszeitung vom 23. März 1917 finden Sie einen Hinweis auf eine Prüfung zum "Einjährigen" in Lippe.

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